{"id":6665,"date":"2026-04-08T13:17:55","date_gmt":"2026-04-08T12:17:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jimdo.com/de/magazin\/?p=6665"},"modified":"2026-04-10T07:10:56","modified_gmt":"2026-04-10T06:10:56","slug":"rechnungsbegriffe-selbststaendige-glossar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jimdo.com/de/magazin\/rechnungsbegriffe-selbststaendige-glossar\/","title":{"rendered":"Rechnungsbegriffe f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige: Das wichtigste Glossar (2026)"},"content":{"rendered":"\n
E-Rechnung, GoBD, Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung – wer sich selbstst\u00e4ndig macht, trifft fr\u00fcher oder sp\u00e4ter auf Begriffe, die klingen, als h\u00e4tte sie jemand erfunden, um vom Gr\u00fcnden abzuhalten. Viele dieser Begriffe sind aber nicht optional. Wer sie nicht kennt, riskiert fehlerhafte Rechnungen und \u00c4rger mit dem Finanzamt.<\/p>\n\n\n\n
Dieser Guide erkl\u00e4rt die wichtigsten Begriffe – ohne Juristendeutsch, mit konkreten Beispielen. Du erf\u00e4hrst, was jeder Begriff bedeutet, wann er f\u00fcr dich relevant wird und wie ein gutes Rechnungstool dir die meiste Arbeit abnimmt.<\/p>\n\n\n\n
In Deutschland legt \u00a714 UStG fest, was auf einer Rechnung stehen muss; in \u00d6sterreich regelt \u00a711 UStG 1994 die Pflichtangaben – inhaltlich weitgehend identisch. Dazu geh\u00f6ren: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummerierung, Leistungsbeschreibung, Netto- und Bruttobetrag, Steuersatz und Zeitpunkt der Leistung. Klingt nach viel – ein gutes Rechnungstool f\u00fcllt das meiste automatisch aus, sobald du deine Stammdaten einmal hinterlegt hast.<\/p>\n\n\n\n
Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer – ohne L\u00fccken, ohne Dopplungen. Die Nummer muss nicht bei 1 anfangen: \u201e2026-001\u201c ist genauso g\u00fcltig wie \u201eR001\u201c. Hauptsache: eindeutig und nachvollziehbar. Fehler passieren fast nur bei manueller Nummerierung – ein Rechnungstool verhindert das automatisch.<\/p>\n\n\n\n
Rechnungspflicht:<\/strong><\/p>\n\n\n\n Im B2B-Bereich besteht immer Rechnungspflicht – dein Kunde braucht die Rechnung f\u00fcr den Vorsteuerabzug. Im B2C-Bereich gilt die Pflicht in Deutschland erst ab 250 Euro, in \u00d6sterreich ab 400 Euro. Darunter gelten vereinfachte Anforderungen – mehr dazu unter „Kleinbetragsrechnung“.<\/p>\n\n\n\n Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto (in \u00d6sterreich: 400 Euro) gelten vereinfachte Pflichtangaben. Statt der vollst\u00e4ndigen Angaben nach \u00a714 UStG reichen: vollst\u00e4ndiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag (Netto + Steuer in einer Summe), Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung, z.B. bei Kleinunternehmerregelung). Angaben wie Rechnungsnummer, Steuernummer oder Name des Empf\u00e4ngers sind bei Kleinbetragsrechnungen nicht erforderlich. Ob ein automatisch erstellter Zahlungsbeleg – etwa von Stripe oder PayPal – diese Anforderungen erf\u00fcllt, h\u00e4ngt vom konkreten Inhalt ab. Im Zweifel bist du mit einer Jimdo-Rechnung auf der sicheren Seite.<\/p>\n\n\n\n Wer im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer ausweisen auf deinen Rechnungen. Aber Achtung: Auf jeder Rechnung muss ein Hinweis stehen, dass die Regelung greift. Fehlt er, kann das Finanzamt die Steuer trotzdem einfordern. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen und ans Finanzamt abgef\u00fchrt. Regelsatz in Deutschland: 19 %, erm\u00e4\u00dfigt: 7 %. \u00d6sterreich: 20 % bzw. 10 % (erm\u00e4\u00dfigt) und 13 % (z. B. f\u00fcr Beherbergung). Kleinunternehmer:innen weisen keine USt aus, m\u00fcssen aber auf der Rechnung darauf hinweisen. In Deutschland wird die Ust oft umgangssprachlich auch \u201cMehrwertsteuer\u201d genannt, inhaltlich bezeichnen sie dasselbe. Korrekt hei\u00dft es aber Umsatzsteuer.<\/p>\n\n\n\n B2B-Kund:innen k\u00f6nnen die Umsatzsteuer auf Eink\u00e4ufe vom Finanzamt zur\u00fcckholen – aber nur mit einer korrekten Rechnung. Fehlen Pflichtangaben, wird der Abzug verweigert. Als Selbstst\u00e4ndige:r bist du also auch daf\u00fcr verantwortlich, dass deine Kund:innen ihre Rechnung einreichen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n GoBD steht f\u00fcr \u201eGrunds\u00e4tze zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen F\u00fchrung und Aufbewahrung von B\u00fcchern, Daten und Unterlagen in elektronischer Form\u201c und gilt f\u00fcr alle Selbstst\u00e4ndigen in Deutschland – auch f\u00fcr Kleinunternehmer:innen. Sie gibt vor, wie digitale Buchhaltungsdaten und Belege in Deutschland revisionssicher erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden m\u00fcssen. Im Kern: Rechnungen m\u00fcssen nachvollziehbar, unver\u00e4nderbar und vollst\u00e4ndig archiviert werden. Eine Rechnung in Word, die du nachtr\u00e4glich \u00e4ndern kannst, ist nicht GoBD-konform. Ein Rechnungstool, das \u00c4nderungen protokolliert, schon.<\/p>\n\n\n\n In \u00d6sterreich gibt es kein direktes GoBD-\u00c4quivalent. Hier gelten die Bundesabgabenordnung (BAO) und das Unternehmensgesetzbuch (UGB) als Grundlage f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Buchf\u00fchrung – mit vergleichbaren Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung.<\/p>\n\n\n\n Nicht nur ein einfaches PDF per E-Mail, sondern ein strukturiertes elektronisches Format (ZUGFeRD oder XRechnung) in den Metadaten der PDF, das Maschinen auslesen k\u00f6nnen. Ab 2027 Pflicht f\u00fcr B2B-Rechnungen in Deutschland. ZUGFeRD kombiniert lesbare PDF mit maschinenlesbarem XML – f\u00fcr die meisten Solo-Selbstst\u00e4ndigen das relevantere Format. XRechnung ist reines XML und bereits Pflicht bei Rechnungen an \u00f6ffentliche Auftraggeber.<\/p>\n\n\n\n Gut zu wissen: <\/strong>Ab 2027 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. \u00d6sterreich hat derzeit keine vergleichbare Pflicht, akzeptiert aber ZUGFeRD und XRechnung. Wer jetzt schon eine Rechnungssoftware nutzt, die E-Rechnungen unterst\u00fctzt, spart sich den Umstieg sp\u00e4ter.<\/p>\n\n\n\n Ein Link mit hinterlegtem Betrag, den du per WhatsApp, E-Mail, Messenger oder SMS teilen kannst. Dein Kunde klickt, bezahlt direkt online. Wichtig: Ein Zahlungslink ersetzt keine Rechnung. Im B2B-Bereich und bei Betr\u00e4gen \u00fcber 250 Euro (DE) bzw. 400 Euro (AT) brauchst du zus\u00e4tzlich eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung. Ansonsten gelten die vereinfachten Anforderungen an eine Kleinbetragsrechnung.<\/p>\n\n\n\n Stripe erm\u00f6glicht Online-Zahlungen per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna und mehr. PayPal hat den Vorteil, dass viele Endkund:innen den Dienst bereits nutzen. Im Idealfall bietest du mehrere Optionen an – Plattformen wie Jimdo integrieren beides.<\/p>\n\n\n\n Bei jeder Online-Zahlung f\u00e4llt eine Geb\u00fchr an, die der Zahlungsanbieter erhebt. Die H\u00f6he variiert je nach Anbieter und Zahlungsart. Beim Kalkulieren deiner Preise solltest du die Geb\u00fchr einrechnen.<\/p>\n\n\n\n Wenn du Online-Zahlungen anbietest, musst du den Zahlungsanbieter in deiner Datenschutzerkl\u00e4rung nennen und auf die Datenverarbeitung hinweisen. Jimdo erledigt das automatisch \u00fcber die Rechtstext-Garantie mit dem Rechtstexte-Manager von Trusted Shops – die Datenschutzerkl\u00e4rung wird aktualisiert, wenn du neue Funktionen wie Zahlungslinks aktivierst.<\/p>\n\n\n\n Tipp: <\/strong>Im Zweifel ist eine formelle Standardrechnung immer die sichere Wahl – und mit Jimdo in unter zwei Minuten erstellt. Mit Jimdo-Rechnungen kannst du alle gesetzlichen Pflichtangaben f\u00fcr Rechnungen erf\u00fcllen, bist in Deutschland GoBD-konform und in \u00d6sterreich BAO-konform – und kannst schneller bezahlt werden, wenn du einen integrierten Zahlungslink nutzt.<\/p>\n\n\n\n Nicht jeder Begriff ist f\u00fcr jede:n gleich relevant. Eine schnelle Orientierung:<\/p>\n\n\n\n Du verkaufst nur an Privatkunden, und nicht an Unternehmer?<\/p>\n\n\n\n Du verkaufst B2B, aber unter 250 Euro (DE) \/ 400 Euro (AT)?<\/p>\n\n\n\n Auch unter 250 \u20ac\/400 \u20ac ben\u00f6tigst du immer eine Rechnung (oder einen Beleg), die folgende Mindestangaben enth\u00e4lt: <\/p>\n\n\n\n Tipp: Eine normale Kassenquittung oder ein ordentlicher Online-Beleg erf\u00fcllt diese Anforderungen fast immer.<\/em> Du hast B2B-Kund:innen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Pflichtangaben, Rechnungsnummern und Vorsteuerabzug sind dein t\u00e4gliches Brot. Ab 2027 auch E-Rechnung (in Deutschland).<\/p>\n\n\n\n Du bist Kleinunternehmer:in?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Kleinunternehmerregelung ist dein wichtigster Hebel. Hinweis auf \u00a719 UStG auf jeder Rechnung nicht vergessen.<\/p>\n\n\n\n KI-gest\u00fctzte Tools k\u00f6nnen Selbstst\u00e4ndigen Arbeit rund um Rechnungen abnehmen: Erstellung von Pflichtangaben, Kalkulation der Steuers\u00e4tze, Rabattierungen. Jimdo Companion analysiert dein Business und gibt konkrete Handlungsempfehlungen – auch dazu, wie du Zahlungen und Rechnungsprozesse effizienter gestaltest.<\/p>\n\n\n\n Rechnungen und Zahlungslinks sind in allen kostenpflichtigen Jimdo-Paketen enthalten – ohne zus\u00e4tzliche Kosten.*<\/p>\n\n\n\n Du willst sehen, was Jimdo Companion konkret f\u00fcr dein Business empfiehlt?<\/p>\n\n\n\n
Kleinbetragsrechnung (\u00a733 UStDV):<\/strong><\/p>\n\n\n\nKleinunternehmerregelung (\u00a719 UStG)<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Formulierungsbeispiele:<\/p>\n\n\n\n\n
Steuern und Compliance<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Umsatzsteuer \/ USt<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Vorsteuerabzug<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
GoBD (Deutschland) \/ BAO + UGB (\u00d6sterreich)<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
E-Rechnung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Begriffe rund um Zahlungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Zahlungslink \/ Payment Link<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Stripe und PayPal<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Transaktionsgeb\u00fchr<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Rechtstexte-Garantie und Rec<\/strong>htstexte-M<\/strong>anager<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Kurz-Check: Was gilt f\u00fcr dich?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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Wie hilft KI bei Rechnungen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Jetzt ausprobieren<\/strong><\/h2>\n\n\n\n