{"id":6665,"date":"2026-04-08T13:17:55","date_gmt":"2026-04-08T12:17:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jimdo.com/de/magazin\/?p=6665"},"modified":"2026-04-10T07:10:56","modified_gmt":"2026-04-10T06:10:56","slug":"rechnungsbegriffe-selbststaendige-glossar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jimdo.com/de/magazin\/rechnungsbegriffe-selbststaendige-glossar\/","title":{"rendered":"Rechnungsbegriffe f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige: Das wichtigste Glossar (2026)"},"content":{"rendered":"\n

Rechnungsbegriffe f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige: Alle wichtigen Begriffe einfach erkl\u00e4rt<\/strong><\/h1>\n\n\n\n

E-Rechnung, GoBD, Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung – wer sich selbstst\u00e4ndig macht, trifft fr\u00fcher oder sp\u00e4ter auf Begriffe, die klingen, als h\u00e4tte sie jemand erfunden, um vom Gr\u00fcnden abzuhalten. Viele dieser Begriffe sind aber nicht optional. Wer sie nicht kennt, riskiert fehlerhafte Rechnungen und \u00c4rger mit dem Finanzamt.<\/p>\n\n\n\n

Dieser Guide erkl\u00e4rt die wichtigsten Begriffe – ohne Juristendeutsch, mit konkreten Beispielen. Du erf\u00e4hrst, was jeder Begriff bedeutet, wann er f\u00fcr dich relevant wird und wie ein gutes Rechnungstool dir die meiste Arbeit abnimmt.<\/p>\n\n\n\n

Begriffe rund um Rechnungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Pflichtangaben auf Rechnungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

In Deutschland legt \u00a714 UStG fest, was auf einer Rechnung stehen muss; in \u00d6sterreich regelt \u00a711 UStG 1994 die Pflichtangaben – inhaltlich weitgehend identisch. Dazu geh\u00f6ren: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummerierung, Leistungsbeschreibung, Netto- und Bruttobetrag, Steuersatz und Zeitpunkt der Leistung. Klingt nach viel – ein gutes Rechnungstool f\u00fcllt das meiste automatisch aus, sobald du deine Stammdaten einmal hinterlegt hast.<\/p>\n\n\n\n

Fortlaufende Rechnungsnummer<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer – ohne L\u00fccken, ohne Dopplungen. Die Nummer muss nicht bei 1 anfangen: \u201e2026-001\u201c ist genauso g\u00fcltig wie \u201eR001\u201c. Hauptsache: eindeutig und nachvollziehbar. Fehler passieren fast nur bei manueller Nummerierung – ein Rechnungstool verhindert das automatisch.<\/p>\n\n\n\n

Rechnungspflicht:<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Im B2B-Bereich besteht immer Rechnungspflicht – dein Kunde braucht die Rechnung f\u00fcr den Vorsteuerabzug. Im B2C-Bereich gilt die Pflicht in Deutschland erst ab 250 Euro, in \u00d6sterreich ab 400 Euro. Darunter gelten vereinfachte Anforderungen – mehr dazu unter „Kleinbetragsrechnung“.<\/p>\n\n\n\n


Kleinbetragsrechnung (\u00a733 UStDV):<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto (in \u00d6sterreich: 400 Euro) gelten vereinfachte Pflichtangaben. Statt der vollst\u00e4ndigen Angaben nach \u00a714 UStG reichen: vollst\u00e4ndiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag (Netto + Steuer in einer Summe), Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung, z.B. bei Kleinunternehmerregelung). Angaben wie Rechnungsnummer, Steuernummer oder Name des Empf\u00e4ngers sind bei Kleinbetragsrechnungen nicht erforderlich. Ob ein automatisch erstellter Zahlungsbeleg – etwa von Stripe oder PayPal – diese Anforderungen erf\u00fcllt, h\u00e4ngt vom konkreten Inhalt ab. Im Zweifel bist du mit einer Jimdo-Rechnung auf der sicheren Seite.<\/p>\n\n\n\n

Kleinunternehmerregelung (\u00a719 UStG)<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Wer im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer ausweisen auf deinen Rechnungen. Aber Achtung: Auf jeder Rechnung muss ein Hinweis stehen, dass die Regelung greift. Fehlt er, kann das Finanzamt die Steuer trotzdem einfordern.

Formulierungsbeispiele:<\/p>\n\n\n\n