{"id":6710,"date":"2026-04-22T15:53:24","date_gmt":"2026-04-22T14:53:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jimdo.com/de/magazin\/?p=6710"},"modified":"2026-04-22T16:09:20","modified_gmt":"2026-04-22T15:09:20","slug":"widerrufsbutton-ab-19-juni-2026-was-du-jetzt-wissen-musst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jimdo.com/de/magazin\/widerrufsbutton-ab-19-juni-2026-was-du-jetzt-wissen-musst\/","title":{"rendered":"Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was du jetzt wissen musst"},"content":{"rendered":"\n

Die neue EU-Pflicht gilt f\u00fcr Online-Shops, Buchungen und digitale Dienstleistungen. F\u00fcr Jimdo-Kund:innen: Wir sorgen daf\u00fcr, dass der Button rechtzeitig bereitsteht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Du bist Coach, Fotograf:in oder Heilpraktiker:in und denkst, der neue Widerrufsbutton betrifft nur klassische Online-Shops? Dann solltest du weiterlesen. Der Widerrufsbutton f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige und Dienstleister wird ab dem 19. Juni 2026 genauso Pflicht wie f\u00fcr gro\u00dfe E-Commerce-Anbieter. Und viele Solo-Selbstst\u00e4ndige in der DACH-Region untersch\u00e4tzen gerade massiv, wer wirklich betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n

Kurz gesagt:<\/strong> Ab dem 19. Juni 2026 m\u00fcssen Unternehmen EU-weit einen digitalen Widerrufsbutton bereitstellen, wenn sie \u00fcber ihre Website Vertr\u00e4ge mit Verbraucher:innen abschlie\u00dfen \u2014 egal ob Waren, Dienstleistungen oder digitale Produkte. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023\/2673, die in Deutschland (\u00a7 356a BGB), \u00d6sterreich und allen anderen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Wer sie ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bu\u00dfgelder.<\/p>\n\n\n\n

In diesem Artikel erf\u00e4hrst du, was der Widerrufsbutton genau ist, ob du als Dienstleister:in, Coach oder Online-Shop-Betreiber:in betroffen bist und was du bis Juni 2026 konkret tun solltest. Und falls du deine Website mit Jimdo betreibst: Wir sorgen daf\u00fcr, dass die L\u00f6sung rechtzeitig bereitsteht \u2014 mehr dazu weiter unten.<\/p>\n\n\n\n

Was ist der Widerrufsbutton \u00fcberhaupt?<\/h2>\n\n\n\n

Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene digitale Funktion auf deiner Website. Mit einem Klick sollen Verbraucher:innen in Zukunft online geschlossene Fernabsatzvertr\u00e4ge genauso einfach widerrufen k\u00f6nnen, wie sie sie abgeschlossen haben \u2014 also ohne E-Mail-Formular, ohne PDF-Ausdruck, ohne Brief per Post. Die Logik erinnert an den bekannten Bestellbutton: Was mit einem Klick m\u00f6glich ist, soll mit einem Klick r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

Rechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023\/2673. Sie wird in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt \u2014 in Deutschland \u00fcber \u00a7 356a BGB (ver\u00f6ffentlicht am 5. Februar 2026), in \u00d6sterreich \u00fcber das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Ab dem 19. Juni 2026 gilt die Pflicht einheitlich EU-weit. Das Ziel: mehr Transparenz und ein einfacherer Widerruf f\u00fcr Verbraucher:innen.<\/p>\n\n\n\n

Hinweis f\u00fcr Schweizer Anbieter:innen:<\/strong> Die Richtlinie gilt nicht direkt in der Schweiz. Sobald du aber gezielt Kund:innen in der EU bedienst, bist du genauso betroffen \u2014 unabh\u00e4ngig vom Unternehmenssitz.<\/p>\n\n\n\n

\u00dcbrigens: Der Begriff \u201eButton“ ist umgangssprachlich. Das Gesetz spricht von einer \u201eWiderrufsfunktion“. In der Praxis kann das ein klar beschrifteter Button sein \u2014 aber auch ein deutlich hervorgehobener Link, wenn er genauso auffindbar ist.<\/p>\n\n\n\n

F\u00fcr wen gilt die Pflicht \u2014 auch wenn du keinen Online-Shop hast?<\/h2>\n\n\n\n

Das ist der Punkt, an dem sich die meisten t\u00e4uschen. Die Widerrufsbutton-Pflicht betrifft nicht nur klassische Online-Shops mit Warenversand. Sie gilt f\u00fcr alle Unternehmen, die \u00fcber eine Online-Benutzeroberfl\u00e4che Vertr\u00e4ge mit Verbraucher:innen abschlie\u00dfen<\/strong> \u2014 sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.<\/p>\n\n\n\n

Konkret hei\u00dft das: Du bist wahrscheinlich betroffen, wenn du zu einer der folgenden Gruppen geh\u00f6rst.<\/p>\n\n\n\n

Dienstleister:innen mit Online-Buchung<\/h3>\n\n\n\n

Hier wird es f\u00fcr viele \u00fcberraschend: Du bist Coach, Berater:in, Heilpraktiker:in, Fotograf:in, Yoga-Lehrer:in oder Kosmetiker:in und nimmst Buchungen \u00fcber deine Website entgegen? Dann schlie\u00dft du \u00fcber eine Online-Benutzeroberfl\u00e4che Vertr\u00e4ge mit Verbraucher:innen ab. Die Widerrufsbutton-Pflicht gilt auch f\u00fcr dich \u2014 unabh\u00e4ngig davon, ob du einen klassischen Online-Shop betreibst oder nur ein Buchungssystem eingebunden hast.<\/p>\n\n\n\n

Praktisches Beispiel: Ein Hochzeitsfotograf, der \u00fcber seine Website ein Hochzeitspaket f\u00fcr 2.500 Euro verkauft. Eine Yoga-Lehrerin, die 10er-Karten online vertreibt. Eine Heilpraktikerin, die Termine \u00fcber ein Buchungssystem anbietet. Alle drei brauchen ab Juni 2026 eine funktionierende Widerrufsfunktion auf ihrer Seite.<\/p>\n\n\n\n

Online-Shops und Produktverk\u00e4ufer:innen<\/h3>\n\n\n\n

Der klassische Fall. Du verkaufst \u00fcber deine Website Waren \u2014 handgefertigte Produkte, Kunst, B\u00fccher, Kaffee, Kleidung? Dann bist du betroffen. Das gilt auch, wenn du deine Produkte zus\u00e4tzlich \u00fcber Plattformen wie Etsy, eBay oder Amazon anbietest.<\/p>\n\n\n\n

Anbieter:innen digitaler Produkte und Kurse<\/h3>\n\n\n\n

Du verkaufst Online-Kurse, E-Books, Templates, Coaching-Programme oder Abonnements? Auch hier greift die Widerrufspflicht, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Gerade Kurs-Creator:innen und digitale Dienstleister:innen \u00fcbersehen das h\u00e4ufig.<\/p>\n\n\n\n

Wer ist nicht<\/em> betroffen?<\/h3>\n\n\n\n

Ausgenommen sind reine B2B-Gesch\u00e4fte \u2014 also Vertr\u00e4ge ausschlie\u00dflich mit anderen Unternehmen. Auch reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss sind nicht betroffen. Und es gibt gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (zum Beispiel individuell angefertigte Produkte oder verderbliche Waren). Aber: Sobald du irgendetwas<\/em> online verkaufst, das unter das Widerrufsrecht f\u00e4llt, brauchst du den Button.<\/p>\n\n\n\n

Wichtig:<\/strong> Es gibt keine Ausnahme f\u00fcr kleine Unternehmen oder Solo-Selbstst\u00e4ndige. Die Pflicht gilt unabh\u00e4ngig von Umsatz oder Mitarbeiter:innenzahl.<\/p>\n\n\n\n

Wie der Widerrufsbutton aussehen und funktionieren muss<\/h2>\n\n\n\n

Ein paar willk\u00fcrlich platzierte W\u00f6rter im Footer reichen nicht. Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen.<\/p>\n\n\n\n

Sichtbar und jederzeit erreichbar.<\/strong> Der Button muss w\u00e4hrend der gesamten 14-t\u00e4gigen Widerrufsfrist von jeder Unterseite aus leicht auffindbar sein. Eine Platzierung im Footer ist erlaubt \u2014 aber ein unauff\u00e4lliger Textlink reicht laut Gesetzesbegr\u00fcndung ausdr\u00fccklich nicht. Er muss visuell hervorgehoben sein.<\/p>\n\n\n\n

Klar beschriftet.<\/strong> Die Beschriftung muss eindeutig erkennen lassen, dass hier ein Vertrag widerrufen werden kann. \u201eVertrag widerrufen“ funktioniert. \u201eMehr Infos“ oder \u201eKontakt“ nicht.<\/p>\n\n\n\n

Zwei-Klick-Prinzip.<\/strong> Der Widerruf l\u00e4uft in zwei Schritten: Erst klickt deine Kundin auf den Button, dann gibt sie ein paar Basisdaten ein (zum Beispiel Bestellnummer und E-Mail-Adresse) und best\u00e4tigt den Widerruf \u00fcber eine zweite Schaltfl\u00e4che. Erst dann ist der Widerruf rechtsg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n

Eingangsbest\u00e4tigung.<\/strong> Nach dem Widerruf muss dein:e Kund:in unverz\u00fcglich eine elektronische Best\u00e4tigung per E-Mail erhalten.<\/p>\n\n\n\n

DSGVO-konform.<\/strong> Du darfst nur die Daten erheben, die f\u00fcr den Widerruf wirklich notwendig sind. Einen Grund f\u00fcr den Widerruf darfst du zwar abfragen, aber nicht als Pflichtfeld \u2014 die Angabe muss optional bleiben. Und du darfst den Button grunds\u00e4tzlich nicht hinter einem Login verstecken \u2014 au\u00dfer der Vertrag selbst setzt ein Kundenkonto voraus.<\/p>\n\n\n\n

Widerrufsbutton ist nicht gleich K\u00fcndigungsbutton<\/h2>\n\n\n\n

Eine h\u00e4ufige Verwechslung. Wenn du bereits einen K\u00fcndigungsbutton f\u00fcr Abonnements oder laufende Vertr\u00e4ge auf deiner Website hast (in Deutschland Pflicht seit Juli 2022), ersetzt das nicht<\/strong> den Widerrufsbutton. Beide Funktionen haben unterschiedliche Zwecke und m\u00fcssen klar voneinander getrennt sein.<\/p>\n\n\n\n

Der K\u00fcndigungsbutton<\/strong> beendet ein laufendes Vertragsverh\u00e4ltnis f\u00fcr die Zukunft \u2014 etwa ein Fitness-Abo oder eine Kurs-Mitgliedschaft.<\/p>\n\n\n\n

Der Widerrufsbutton<\/strong> macht einen online geschlossenen Vertrag komplett r\u00fcckg\u00e4ngig \u2014 alle bereits erbrachten Leistungen m\u00fcssen zur\u00fcckgegeben oder r\u00fcckerstattet werden.<\/p>\n\n\n\n

Beide k\u00f6nnen und m\u00fcssen nebeneinander existieren, wenn du sowohl Einzelvertr\u00e4ge als auch Abos anbietest.<\/p>\n\n\n\n

Was passiert, wenn du nichts tust?<\/h2>\n\n\n\n

Die Folgen sind konkret und teuer:<\/p>\n\n\n\n